§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen
Yasar BABUR e.U.
Trepulkagasse 6/11/7, 1110 Wien, Österreich
(im Folgenden „Auftragnehmer")
und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist eine natürliche Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG). Unternehmer ist, wer das Geschäft als selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit zuzurechnen ist.
(3) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Angebot & Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Voraussetzung für ein verbindliches Fixpreis-Angebot ist in der Regel eine Besichtigung des zu räumenden Objekts vor Ort. Die Besichtigung ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
(3) Der Auftragnehmer ist an ein abgegebenes schriftliches Angebot 14 Tage ab Übermittlung gebunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
(4) Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- vom Auftraggeber unterzeichnetes Angebot, oder
- tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen und Wollen des Auftraggebers.
(5) Der Auftraggeber sichert mit Vertragsschluss zu, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über die uneingeschränkte Verfügungs- und Entsorgungsbefugnis verfügt. Bei Verlassenschaftsräumungen sind dem Auftragnehmer auf Verlangen entsprechende Nachweise (z.B. Einantwortungsbeschluss, Vollmacht der Verlassenschaft) vorzulegen.
§ 3 Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen, insbesondere:
- Wohnungs-, Haus- und Geschäftsräumungen
- Verlassenschaftsräumungen
- Entrümpelung von Kellern, Dachböden, Garagen und Außenflächen
- Messie-Wohnungs-Räumung mit erhöhten Hygienemaßnahmen
- fachgerechter Abtransport sowie Übergabe an befugte Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe
- besenreine Übergabe des geräumten Objekts
(2) „Besenrein" bedeutet: das Räumungsobjekt wird vollständig leer übergeben, lose Verschmutzungen werden gekehrt und gesammelt entsorgt. Eine darüber hinausgehende Endreinigung (z.B. Nasswischen, Sanitär-Grundreinigung, Fenster putzen) ist nicht im Standardumfang enthalten und kann gesondert beauftragt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- das Räumungsobjekt nach der Besichtigung bis zum Räumungstermin nicht zu verändern (insbesondere keine zusätzlichen Gegenstände einzubringen);
- für freie Zufahrt und Zugang zum Objekt zu sorgen, gegebenenfalls erforderliche Halteverbotszonen anzumelden;
- auf gefährliche Stoffe (Asbest, Schimmel, Chemikalien, Sondermüll u.Ä.) hinzuweisen;
- Schlüssel rechtzeitig bereitzustellen oder die Anwesenheit eines Verfügungsberechtigten zu sichern;
- vorab persönliche Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke zu entnehmen (siehe § 7).
(4) Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten und entsteht dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwand (z.B. Wartezeit, Anfahrt, zusätzliche Entsorgung), so kann dieser nach tatsächlichem Aufwand bzw. zu den im Angebot genannten Stundensätzen nachverrechnet werden.
§ 4 Termine & Ausführung
(1) Termine werden einvernehmlich vereinbart. Der vereinbarte Termin ist verbindlich, wobei der Auftragnehmer kurzfristige Verzögerungen aus betrieblichen Gründen (z.B. Verkehrslage, Vorauftrag) im Rahmen des Zumutbaren mitteilt.
(2) Verschiebt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor dem Termin, kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale von 15 % des Auftragswerts, mindestens jedoch € 100, in Rechnung stellen.
(3) Höhere Gewalt (z.B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Streik, Pandemie) berechtigt beide Vertragsparteien, den Termin angemessen zu verschieben. Schadenersatzansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
(4) Räumungsarbeiten an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen ohne Aufpreis, sofern dies im Angebot bestätigt wurde.
§ 5 Preise, Mehrleistungen & Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (20 %), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Aktion „2 Mann + LKW ab € 30,– pro Stunde" stellt einen Stundensatz für reine Räumungsleistung dar und gilt nicht für besonders aufwändige Spezialleistungen (z.B. Messie-Räumungen, Sondermüll, schwere Tresore, Klavierförderungen). Bei diesen Leistungen wird vorab ein gesonderter Fixpreis angeboten.
(3) Mehrleistungen, die im Zuge der Räumung erforderlich werden und im Angebot nicht enthalten sind (z.B. Entsorgung von Sondermüll, deutlich höheres Müllvolumen als bei Besichtigung erkennbar, abweichende Zugänglichkeit), werden vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung, fällig binnen 14 Tagen ohne Abzug. Auf Wunsch ist auch Barzahlung nach Abschluss der Räumungsarbeiten möglich. Die Annahme von Anzahlungen vor Auftragsausführung erfolgt nur bei größeren Aufträgen nach Vereinbarung.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern: 4 % gemäß § 1000 ABGB; gegenüber Unternehmern: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) sowie Mahn- und Inkassokosten in angemessener Höhe zu verlangen.
(6) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Eigentumsübergang & Wertanrechnung
(1) Mit Beginn der Räumungsarbeiten und Abtransport vom Räumungsobjekt geht das Eigentum an den geräumten Gegenständen – mit Ausnahme der in § 7 genannten Wertgegenstände – auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gegenstände einer fachgerechten Verwertung, Wiederverwendung oder Entsorgung zuzuführen.
(2) Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er zur Übereignung berechtigt ist (siehe § 2 Abs. 5). Bei Verletzung dieser Zusicherung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Ansprüche Dritter.
(3) Wertanrechnung: Soweit unter den geräumten Gegenständen werthaltige Objekte (z.B. Antiquitäten, Edelmetalle, hochwertige Möbel oder Geräte in tadellosem Zustand) erkannt werden, kann nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber ein realistischer Verkehrswert angerechnet und vom Räumungspreis in Abzug gebracht werden. Eine generelle Verpflichtung zur Wertbestimmung oder Anrechnung besteht nicht.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände aktiv zu suchen, zu erkennen, zu bewerten oder gesondert zu sichern.
§ 7 Wertgegenstände & persönliche Unterlagen
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, vor Beginn der Räumung sämtliche persönlichen Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke aus dem Räumungsobjekt zu entfernen. Dazu zählen insbesondere:
- Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Münzen
- Schmuck, Edelmetalle, Uhren
- Personenstandsdokumente (Reisepass, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
- Verträge, Versicherungspolizzen, Bankunterlagen
- Fotoalben, persönliche Briefe, Erinnerungsstücke
- elektronische Datenträger (Festplatten, USB-Sticks, Mobiltelefone)
(2) Findet der Auftragnehmer im Zuge der Räumung dennoch derartige Gegenstände, werden diese – soweit erkennbar – gesichert und dem Auftraggeber unverzüglich übergeben oder zur Abholung bereitgestellt.
(3) Für Wertgegenstände, die entgegen Abs. 1 im Räumungsobjekt verbleiben und im Zuge der Räumung nicht erkannt, beschädigt oder mitentsorgt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Beweislast, dass entsprechende Wertgegenstände vorhanden waren und ihren Wert hatten, trägt der Auftraggeber.
§ 8 Abfallrechtliche Vorgaben & Entsorgung
(1) Der Auftragnehmer verfügt über die für seine Tätigkeit erforderlichen gewerbe- und abfallrechtlichen Berechtigungen, insbesondere die abfallwirtschaftliche Erlaubnis gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) bzw. arbeitet ausschließlich mit befugten Entsorgungs- und Verwertungspartnern zusammen.
(2) Sämtliche abtransportierten Abfälle werden nach den Vorgaben des AWG sortiert und ausschließlich an gemäß AWG befugte Sammler und Behandler übergeben. Der Auftraggeber wird auf Wunsch über die Entsorgungswege informiert.
(3) Stoffe, die einer Sondermüllbehandlung unterliegen (z.B. Asbest, Mineralwolle, ölhaltige Abfälle, Lacke, Lithium-Akkus, Medikamente, Druckgasflaschen), werden – soweit nicht im Angebot eingeschlossen – gesondert in Rechnung gestellt. Vor Beginn der Räumung im Objekt erkannte Sondermüllmengen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
(4) Verschweigt der Auftraggeber das Vorhandensein gefährlicher Stoffe oder gibt unrichtige Auskünfte, haftet er für daraus entstehende Mehrkosten und Schäden.
§ 9 Haftung & Versicherung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang, welche durch die Räumungsarbeiten verursachte Personen- und Sachschäden abdeckt.
(2) Schadensanzeige: Nach Abschluss der Räumungsarbeiten erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine gemeinsame Begehung des geräumten Objekts. Etwaige durch den Auftragnehmer verursachte Schäden (z.B. an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Stiegenhäusern, Liften) sind unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Beendigung der Räumung – schriftlich zu melden. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
(3) Der Auftragnehmer haftet
- gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt;
- gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden) ist ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust sowie für vom Auftraggeber im Räumungsobjekt belassene Wertgegenstände (siehe § 7) ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(5) Bestehende Schäden am Räumungsobjekt (z.B. abgenutzte Böden, Risse in Wänden), die nicht aus der Räumungstätigkeit resultieren, sind von der Haftung ausgenommen. Auf Wunsch erfolgt vor Beginn der Räumung eine Fotodokumentation des Bestandszustands.
(6) Sämtliche Bestimmungen dieses Paragrafen lassen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) unberührt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die beauftragten Arbeiten fachgerecht und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt werden.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erkennen schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, festgestellte Mängel binnen angemessener Frist nachzubessern.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach §§ 922 ff ABGB. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ab Leistungserbringung verkürzt; die Rügepflicht nach § 377 UGB bleibt unberührt.
§ 11 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Beginn der Räumungsarbeiten gegen Zahlung folgender Stornogebühren auflösen:
- bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
- 6 bis 3 Tage vor Termin: 10 % des vereinbarten Preises
- 2 Tage bis 24 Stunden vor Termin: 25 % des vereinbarten Preises
- weniger als 24 Stunden vor Termin oder bei Nichtzugang am Räumungstag: 50 % des vereinbarten Preises
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Das Rücktrittsrecht für Verbraucher gemäß § 12 dieser AGB bleibt von dieser Stornoregelung unberührt.
§ 12 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Wenn Sie Verbraucher sind und Ihr Vertrag mit uns im Wege des Fernabsatzes (z.B. über unsere Website, Telefon, E-Mail oder WhatsApp) oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z.B. bei Ihnen zu Hause während der Besichtigung) zustande gekommen ist, steht Ihnen das nachfolgende gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Trepulkagasse 6/11/7, 1110 Wien
Telefon: 0676 / 603 26 73
E-Mail: office@schindler-raeumung.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Anhang dieser AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitige Leistungserbringung & Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 16 FAGG).
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von uns vollständig erfüllt worden ist und mit der Erfüllung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Hinweis: Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Für Unternehmer im Sinne von § 1 UGB gelten ausschließlich die Stornoregelungen aus § 11.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Details zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Online-Streitbeilegung
(1) Verbraucher haben die Möglichkeit, Streitigkeiten aus diesem Vertrag über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission beizulegen: ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht. Gegenüber Verbrauchern gelten die Gerichtsstände nach §§ 14, 14a KSchG; insbesondere kann der Verbraucher an seinem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder am Ort seiner Beschäftigung geklagt werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern findet § 6 KSchG Anwendung.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Das Formular ist nicht vorgeschrieben.)
An:
Trepulkagasse 6/11/7, 1110 Wien
E-Mail: office@schindler-raeumung.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
(nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.