Wann darf die Verlassenschaft geräumt werden?
In Österreich ist die Räumung einer Verlassenschaft erst möglich, sobald die Erben durch das Verlassenschaftsverfahren feststehen und die Wohnung freigegeben ist. Dieses Verfahren wird vom zuständigen Notar (Gerichtskommissär) geführt. Bevor die Einantwortung erfolgt oder die Erben mit Vollmacht handeln dürfen, darf niemand – auch keine Räumungsfirma – die Wohnung ausräumen. Wir starten daher erst, wenn Sie uns die entsprechenden Dokumente vorlegen können. Bis dahin beraten wir Sie gerne zu Ablauf, Kosten und Vorbereitung.
- Einantwortungsbeschluss des zuständigen Bezirksgerichts
- oder schriftliche Vollmacht der Verlassenschaft (vom Gerichtskommissär ausgestellt)
- oder Beschluss zur Überlassung an Zahlungs statt
Diskretion in jeder Phase
Eine Verlassenschaftsräumung im Mehrfamilienhaus zieht oft Aufmerksamkeit auf sich. Wir gehen damit professionell um: unauffällige Fahrzeuge auf Wunsch, ruhiges und respektvolles Auftreten, kein Tratsch im Stiegenhaus, keine privaten Fotos. Persönliche Gegenstände wie Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Auszeichnungen oder Familien-Erbstücke legen wir grundsätzlich zur Seite, damit Sie als Erbe entscheiden können, was bewahrt und was entsorgt werden soll. Sie geben den Rahmen vor – wir setzen ihn um.
Wertanrechnung: Räumungskosten reduzieren
In vielen Wiener Wohnungen finden sich Antiquitäten, Stilmöbel, Porzellan, Bestecke, Bücher, Münzen, Schallplatten oder gut erhaltene Elektronik mit Restwert. Wir bewerten diese Gegenstände bereits bei der kostenlosen Besichtigung realistisch und ziehen den Wert direkt vom Räumungspreis ab. Die Bewertung ist transparent und schriftlich. In einzelnen Fällen kann die Verlassenschaftsräumung dadurch deutlich günstiger werden – manchmal kostenneutral. Wertgegenstände wie Schmuck oder Dokumente, die in den Nachlass gehören, sichern wir für Sie und übergeben sie persönlich.
- Antiquitäten, Stilmöbel, Vintage-Möbel
- Bestecke, Porzellan, Kristall, Silber
- Schmuck, Uhren, Münzen (sofern Sie diese mitverwerten lassen)
- Bücher, Schallplatten, Sammlungen
- Hochwertige Elektronik, Werkzeuge, Hi-Fi-Geräte
Was wir mitnehmen, was wir aufbewahren
Bei jeder Verlassenschaftsräumung trennen wir penibel zwischen Müll, Verwertbarem und persönlichen Erinnerungen. Müll wird sortenrein entsorgt – Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Restmüll, Wertstoffe wie Metall, Holz, Glas und Papier kommen zu unseren befugten Wiener Entsorgungspartnern. Verwertbare Möbel und Geräte gehen in den Wiederverkauf oder werden gespendet, damit nicht alles auf der Deponie landet. Persönliche Unterlagen, Briefe, Bilder, Tagebücher und Familienerbstücke werden gesammelt, in Boxen verpackt und Ihnen zur Sichtung übergeben.
Ablauf nach Notar-Freigabe
- 1 Sie kontaktieren uns – telefonisch, per WhatsApp oder Formular – idealerweise sobald der Räumungstermin absehbar ist.
- 2 Kostenlose Besichtigung in Wien (auf Wunsch auch via Video-Anruf, falls Sie nicht in Wien wohnen).
- 3 Schriftlicher Fixpreis mit transparenter Wertanrechnung.
- 4 Wir starten, sobald Sie die Notar-Freigabe oder den Einantwortungsbeschluss vorgelegt haben.
- 5 Räumung mit Sortierung, Abtransport, Bereitstellung persönlicher Erinnerungen.
- 6 Besenreine Übergabe an Sie, an die Hausverwaltung oder an den neuen Eigentümer.